Allgemeine Geschäftsbedingungen des Reptilien- & Nagerhotels Holstein

§1 Vertragsdauer und Preis

Das Reptilien- & Nagerhotel übernimmt für den vertraglich festgelegten Zeitraum die Aufsicht und Versorung  der anvertrauten Tiere. Der Tagespreis bestimmt sich dabei gemäß der aktuellen Preisliste, die dem Kunden ausweislich seiner nachfolgenden Unterschrift bekannt ist.

Eine Verlängerung der Pflegedauer ist nach schriftlicher Absprache möglich, sofern Kapazitäten vorhanden sind.

Sollte der vereinbarte Hotelaufenthalt aus nicht in der Person des Reptilien- & Nagerhotels liegenden Gründen überschritten werden, und der Kunde nicht ausdrücklich schriftlich dem Reptilien- & Nagerhotel eine Verlängerung des Aufenthaltes antragen, ist dieses berechtigt das Tier/die Tiere in angemieteten Terrarien in der Tierarztpraxis Veternicum Altona GmbH Dres. Rüschoff und Christian, Am Felde 28, 22765 Hamburg unterzubringen. Die hierfür anfallenden Kosten von 25€ am Tag werden an den Tierbesitzer weitergegeben.

Die Schlussrechnung erfolgt bei Rückgabe des Tieres/der Tiere an den Kunden und ist in einer Summe per Überweisung zu begleichen. Das RHH ist berechtigt Zwischenrechnungen zu stellen, sofern die Verweildauer des Tieres/der Tiere 14 Tage überschreitet.

Bei Winterschlafkunden ist eine Anzahlung von 50€/je Tier vor Ankunft fällig. Da es sich bei Reptilien zum großen Teil um artgeschützte Tiere handelt, benötigt das RHH ebenfalls eine Kopie vom Personalausweis des Besitzers oder eine Kopie der zu den Tieren gehörenden Papiere.

Eine tierärztliche Untersuchung wird vor der Übergabe angeraten. Für Schäden/Erkrankungen, die das anvertraute Tier während der Zeit im Reptilien- & Nagerhotel erleiden könnte wird keine Haftung übernommen.

Alle dem Reptilien- & Nagerhotel mitgeteilten persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben (AUSNAHME: Tierarzt).

Eine Buchung im Reptilien- & Nagerhotel kann zu jeder Zeit vor Einstellungstermin erfolgen und ist verbindlich. Stornierungen für Urlauber und Winterschläfer sind schriftlich per Post, Fax oder Email an das Reptilien- & Nagerhotel zu übermitteln.

Sollte der Kunde den Aufenthalt des Tieres/der Tiere später beginnen oder vor der vereinbarten Zeit beendigen wollen, oder einen gebuchten Aufenthalt ohne vorherige Absage überhaupt nicht antreten, d.h. dem Reptilien- & Nagerhotel sein Tier/seine Tiere im gebuchten Zeitraum nicht anvertrauen, ist dieses berechtigt eine Stornierungsgebühr von bis zu 50% des Tagespreises je ausgefallenem Unterbringungstag zu erheben. Bis 8 Wochen vor Anreise ist die Stornierung kostenfrei, bei 8-6 Wochen vor Anreise werden 15%, bei 6-4 Wochen vor Anreise 30% und bei späterer Stornierung werden 50% des Gesamtpreises berechnet.

Für nicht stornierte Winterschlafplätze wird eine Gebühr von 25€ pro Platz fällig.

Die im Pflegevertrag vereinbarten Abholtermine sind verbindlich.

§2  Gegenstand des Vertrages

Das Reptilien- & Nagerhotel verpflichtet sich, nach bestem Wissen und Gewissen unter Einbeziehung der neusten Erkenntnisse in der Haltung, die anvertrauten Tiere artgerecht nach §11 TSchuG zu halten und zu versorgen. Falls die Haltung mehrerer Tiere gleicher Art in einem Terrarium/Gehege vereinbart und gewünscht wird, übernimmt das Reptilien- & Nagerhotel aufgrund des gesteigerten Risikos keinerlei Haftung bezüglich Schäden an einem Tier und bezüglich Schäden die durch das Tier/die Tiere verursacht worden sind.

Sollte ein Tier während des Aufenthalts erkranken oder versterben, wird ebenfalls keine Haftung übernommen. 

Zusatzleistungen wie etwa spezielle Pflege oder Medikamentenverabreichungen, etc. sind gesondert zu vergüten, gemäß den entsprechenden Sätzen der aktuellen Preisliste.

§3 Tierärztliche Versorgung

Für den Fall einer festgestellten Erkrankung oder eines Unfalls des in Verwahrung gegebenen Tieres, wird das RHH ausdrücklich ermächtigt, die Tierarztpraxis Veternicum Altona GmbH Dres. Rüschoff und Christian (s.o.) mit der tierärztlichen Versorgung und Behandlung zu beauftragen und ggf. die weiterführende medizinische Versorgung durchzuführen.

Sollte trotz Einhaltung der tierärztlichen Anweisungen die Behandlung nicht anschlagen und/oder ein Tier versterben, wird von Schadensersatz abgesehen.

Darüber hinaus ermächtigt der Kunde das Reptilien- & Nagerhotel im Namen und auf Rechnung des Kunden andere und/oder weiterbehandelnde Fachtierärzte und Kliniken mit der tierärztlichen Versorgung des Tieres zu beauftragen und diese zu verpflichten, so dies entsprechend dem Befund der vorgenannten Tierarztpraxis erforderlich erscheinen sollte.

Sollte tierärztlicherseits aufgrund einer entsprechenden Notwendigkeit die Bitte zur Zustimmung der Einschläferung herangetragen werden, ist das Reptilien- & Nagerhotel berechtigt die notwendige Erlaubnis zu erteilen, soweit nicht unverzüglich die Entscheidung des Besitzers eingeholt werden kann.

Im Fall des Versterbens eines Tieres ist das Reptilien- & Nagerhotel zur Vornahme der notwendigen ordnungs- und hygienerechtlichen Maßnahmen berechtigt.

Soweit das Reptilien- & Nagerhotel für Heilbehandlungsmaßnahmen kostenmäßig in Vorleistung tritt, stellt der Besitzer dieses von allen angefallenen Kosten frei, auch wenn er die Vornahme einer o.g. Leistung persönlich ablehnt, bzw. sie selber nicht hätte durchführen lassen.

§4 Tierärztliche Bescheinigung

Es liegt in der Verantwortung der Besitzer die einzustellenden Tiere maximal 7-10 Tage vor Einstellungstermin von einem erfahrenen Tierarzt klinisch und parasitologisch untersuchen und ggf. behandeln zu lassen. Gleichermaßen versichert der Besitzer, dass er dem Reptilien- & Nagerhotel keine wichtigen Informationen und Erkenntnisse über Eigenarten und/oder Gesundheitszustand des Tieres/der Tiere verschwiegen hat.

§5 Haftung

Soweit Dritte das RHH für Schäden und Folgeschäden in Anspruch nehmen, deren Ursache darin liegt, dass durch das untergebrachte Tier unmittelbar oder mittelbar fremde Rechte und/oder Sachwerte verletzt worden sind, stellt der Besitzer im Innenverhältnis das RHH von allen Regressansprüchen Dritter frei, gleich auf welchem Rechtsgrund diese beruhen, es sei denn, dass dem Reptilien- & Nagerhotel der nachgewiesene Vorwurf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung zu machen wäre.

Dies gilt auch im Verhältnis zu anderen Kunden des Reptilien- & Nagerhotels, soweit deren Tiere oder sonstigen Rechte und Werte Schaden durch das untergebrachte Tier nehmen sollten.

§6 Copyright

Der Inhalt dieser Homepage und die Download-Dokumente sind urheberrechtlich geschützt. Die Informationen sind nur für die persönliche Verwendung bestimmt. JEDE weitergehende Nutzung von Fotos, Logos und Texten oder Teilen davon,  ist ohne Zustimmung des Webseitenbetreibers untersagt.

§7 Schlussbestimmungen

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen AGB und dem Pflegevertrag ist, soweit möglich und zulässig Pinneberg. Sollten einzelne der vorgenannten Bestimmungen ungültig oder unwirksam sein oder werden, oder aus anderen Rechtsgründen nicht durchgeführt werden können, wird die Gültigkeit des Pflegevertrages hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr, ungültige oder unwirksame oder nicht durchführbare Bestimmungen durch andere Regelungen zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck und der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen oder ungültigen Regelung gerecht werden.

Änderungen oder Ergänzungen des Pflegevertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.